Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
nvn digital – Niklas von Nieding
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
nvn digital – Niklas von Nieding, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing an. Dazu zählen insbesondere:
- Strategische Beratung und Konzeption
- Erstellung und Gestaltung von Websites, Grafiken, Texten, Fotos, Videos oder Werbeanzeigen
- Einrichtung und Betreuung von Online-Marketing-Kanälen (z. B. Google Ads, Meta Ads, Newsletter, Social Media)
- Laufende Marketing-Betreuung und Analyse
(2) Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (z. B. Designer oder Entwickler) einzusetzen, bleibt dabei aber alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen und die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten.
(4) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Projektbeginn und Mitwirkungspflichten
(1) Der Projektstart erfolgt frühestens nach Übergabe aller notwendigen Zahlungsinformationen durch den Auftraggeber, insbesondere vollständige Angaben zu Zahlungsempfänger, Rechnungsadresse, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ansprechpartner sowie weitere für die Rechnungsstellung oder Projektkommunikation erforderliche Daten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
§ 5 Projektabbruch und Kündigung
(1) Wird ein Projekt vom Auftraggeber abgebrochen, werden alle bis dahin erbrachten oder begonnenen Leistungen anteilig nach Aufwand berechnet. Maßgeblich ist der bis dahin geschätzte Leistungsstand im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtsumme.
(2) Bricht der Auftragnehmer das Projekt ab, sind bereits gezahlte Honorare an den Auftraggeber zurückzuerstatten, soweit keine Teilleistungen erbracht wurden oder der Abbruch durch den Auftraggeber zu vertreten ist (z. B. fehlende Mitwirkung, Zahlungsrückstand).
(3) Laufende Support- oder Betreuungsverträge (z. B. Ads-, Social-Media- oder Websitepflege) können von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
§ 6 Projektabnahme und Abschluss
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der beauftragten Leistung an.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich zu melden.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgenommen und abgeschlossen.
Gleiches gilt, wenn innerhalb von 30 Tagen kein konstruktives Feedback oder keine notwendigen Inhalte zur Finalisierung bereitgestellt werden.
(4) Mit der Abnahme gilt das Projekt als erfüllt. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen werden gesondert berechnet.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungen die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den erstellten Werken (z. B. Grafiken, Websites, Texte, Videos, Kampagnenmaterialien) ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer darf erstellte Arbeiten – unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers – zu Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Eine Erfolgsgarantie (z. B. für Reichweite, Leads oder Umsätze) wird ausdrücklich nicht übernommen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Ausfälle, die auf Drittanbieter-Systeme (z. B. Hosting, Social-Media-Plattformen, Ad-Systeme) zurückzuführen sind.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß der DSGVO und dem BDSG.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
(3) Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.nvn.digital/datenschutz.
§ 10 Vertraulichkeit (NDA)
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen oder zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen, Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – betriebswirtschaftliche Daten, Strategien, Marketingmaßnahmen, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Dokumente, Konzepte, Strategien und Daten ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu verwenden und nicht zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, soweit hierfür keine ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, soweit Informationen allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
